Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist am 28.5.2018 auch ein überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurden die nationalen Regelungen, soweit erforderlich, an die europäischen Vorgaben angepasst. Das BDSG gilt jedoch nur dort, wo die DS-GVO keine Regelungen enthält oder wo diese den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit eröffnet hat, ergänzende Bestimmungen zu erlassen.