Geeignete und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verletzer erforderliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse sind:

  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Kennzeichnung der schützenswerten Informationen
  • Schutz vor unberechtigten Zugriffen (IT-Sicherheit)
  • konkrete, auf den jeweiligen Arbeitsbereich der Mitarbeiter bezogene Verpflichtungen (allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag reicht nicht!)
  • Nachweis der Kontrollmöglichkeiten durch die Unternehmensleitung
  • Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung der Schutzmaßnahmen

Wir beraten Sie bei der Umsetzung!