Geeignete und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verletzer erforderliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse sind:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Kennzeichnung der schützenswerten Informationen
- Schutz vor unberechtigten Zugriffen (IT-Sicherheit)
- konkrete, auf den jeweiligen Arbeitsbereich der Mitarbeiter bezogene Verpflichtungen (allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag reicht nicht!)
- Nachweis der Kontrollmöglichkeiten durch die Unternehmensleitung
- Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung der Schutzmaßnahmen
Wir beraten Sie bei der Umsetzung!