Am 26.4.2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Es ersetzt die bislang im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthaltenen Regelungen (§§ 17 ff. UWG a.F.), die bislang Maßnahmen gegen den Verrat von Betriebsgeheimnissen vorsahen. Wollen Unternehmen heute Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihre Mitarbeiter technische Unterlagen, Dateien oder Kunden- und Lieferantenlisten an einen Wettbewerber weitergegeben haben, müssen sie nachweisen, dass sie diese Geschäftsinterna durch objektiv erkennbare technische, organisatorische und vertragliche Vorkehrungen gesichert haben. Eine Vorlage zur Dokumentation Ihrer Geschäftsgeheimnisse stellen wir Ihnen gerne über unseren Shop zur Verfügung.